• Für alle Leistungen wird eine Bestätigung der Beauftragung verfasst, mit allen Details bezüglich der Betreuung, die vom Kunden zur Annahme gegengezeichnet wird.
• Die Tarife für die Spitex-Leistungen entsprechen den Tarifen, die von der mit Santésuisse abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung vorgesehen sind, und beinhalten alle Sozial-, Versicherungs- und Berufshaftpflichtbeiträge sowie alle Internursing-Dienste (zum Beispiel den unverzüglichen Ersatz im Falle von Krankheit oder Unfall, den Bereitschaftsdienst 7 Tage in der Woche usw.).
• Die Rechnung wird einmal im Monat ausgestellt und direkt an die Krankenkasse weitergeleitet, was die Spitex-Leistungen anbelangt, und an den Kunden in Bezug auf die restlichen Leistungen.
• Die Rechnung für Leistungen, die auf ärztliche Verordnung erbracht werden, ist mehrwertsteuerfrei.
• Die Mindestdauer der erbrachten Leistungen beträgt 2 Stunden für die private Betreuung (Haushaltsführung, Zubereitung der Mahlzeiten, Überwachung usw.)
• Die Mindestkündigungsfristen für die Beauftragungen belaufen sich vom 1. bis zum 6. Beschäftigungsmonat auf 1 Woche, gemäss Bundesgesetz über Arbeitsvermittlung und Personalverleih. Ab dem 7. Monat gelten die Bestimmungen von Art. 334 ff. des Obligationenrechts.
• Im Falle einer Betreuung in abgelegenen Gebieten kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden eine Reisekostenpauschale zur Anwendung kommen.
• Die Mitarbeiter bleiben während des gesamten Dienstdauer bei Internursing angestellt. Sie können, nach Entrichtung des in den entsprechenden Konditionen vereinbarten Vermittlungshonorars, direkt vom Kunden eingestellt werden (beim Internursing-Büro zu beantragen).