KOSTENÜBERNAHME DURCH KRANKENKAssEN

Internursing unterstützt den Kontakt ihrer Kunden zur Krankenkasse und übernimmt für sie insbesondere alle Verwaltungsaufgaben im Hinblick auf die Grundversicherung. Es ist dabei besonders wichtig zu berücksichtigen, dass das Gesetz zur obligatorischen Grundversicherung (KVG) die Pflicht der Übernahme eines Kostenanteils für die Hauspflege durch die Krankenkassen und Krankenversicherungen vorsieht, allerdings nur, wenn diese Spitex-Leistungen von einem Betreuungs- und Pflegedienst bereitgestellt werden, der vom Büro des Kantonsarztes autorisiert ist. Internursing ist Teil dieser Dienste, als Garantie der Qualität der von ihr bereitgestellten Leistungen.

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